Taxibetrieb übernehmen und SF-Klasse übertragen
Sie stehen vor der Übernahme eines bestehenden Taxiunternehmens oder Mietwagenbetriebs und fragen sich nun, ob Sie auch die Schadensfreiheitsklassen (SF-Klassen) des Verkäufers übernehmen bzw. übertragen können? Diese Frage ist entscheidend, da die Übernahme der SF-Klassen erhebliche Auswirkungen auf Ihre zukünftigen Taxi Versicherungskosten haben kann.
SF-Klassen Übertragung bei Taxi und Mietwagen
Immer wieder liest man, dass jemand sein Taxiunternehmen inkl. Fahrzeug und Taxi-Konzession verkaufen möchte. Die Preise für die Unternehmen liegen in Großstädten mit Konzessionsstopp meist bei 40.000 Euro und aufwärts.
Möglichkeit der SF-Klassenübertragung
Bei einer Betriebsübernahme kann mit Zustimmung des Verkäufers die bestehende Schadensfreiheitsklasse bzw. Schadenfreiheitsrabatt vom Taxi oder Personenmietwagen übernommen werden. Durch die Übertragung einer höheren SF-Klasse sparen Sie von Anfang an bei dem Versicherungsbeitrag. Aufgrund der verschiedenen SF Gruppen zwischen PKW und Taxi, ist eine Übertragung der SF-Klasse vom PKW auf ein Taxi nicht möglich!
Unser Tipp: Die Übertragung der SF-Klassen kann direkt erfolgen, sobald die übertragende Schadensfreiheitsklasse nicht mehr verwendet wird.
Wie läuft die Übertragung ab?
Wir bieten ein einfaches und unkompliziertes Verfahren, um die Übertragung der SF-Klasse vom bisherigen Eigentümer auf Sie als zukünftigen Betreiber zu ermöglichen. Dafür benötigen Sie unser Formular zur SF-Übertragung, welches Sie von uns kostenlos erhalten.
Dieses Formular enthält alle erforderlichen Informationen und Bestätigungen, die für die reibungslose Übertragung der SF-Klasse notwendig sind. Es enthält auch eine Zustimmungserklärung des bisherigen Eigentümers, in der er seine Zustimmung zur Übertragung der SF-Klasse auf Sie erklärt. Durch die Nutzung dieses Formulars stellen wir sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und die Übertragung korrekt durchgeführt wird.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Prozess der SF-Klassenübertragung bei Personenmietwagen genauso einfach und unkompliziert ist wie bei Taxis. Die Vorgehensweise und die erforderlichen Schritte sind identisch, sodass Sie sich keine Sorgen machen müssen, wenn Sie einen Personenmietwagen übernehmen möchten.
Formular zur SF-Übertragung:
Sobald wir das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular sowohl vom aktuellen Schadensfreiheitsinhaber als auch von Ihnen als Erwerber erhalten haben, leiten wir die SF-Klassen-Übertragung in die Wege.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Vorversicherung des Fahrzeugs für die Übertragung der Schadensfreiheitsklasse keine Rolle spielt. Es ist nur wichtig, dass das Fahrzeug zuvor auch als Taxi oder Personenmietwagen zugelassen und versichert war.
Umkehrbarkeit der Übertragung
Sie können später den Schadenfreiheitsrabatt (SFR) vom Taxi zum Personenmietwagen und andersrum wechseln. Hintergrund ist, dass sowohl das Taxi als auch der Mietwagen die gleiche SFR-Gruppe haben.
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