Tipps zum Wechseln der Omnibusversicherung
Omnibus-Versicherung wechseln: Chancen für besseren Schutz und Kosten
Jeder Omnibus unterliegt in Deutschland dem PBefG und muss mindestens mit einer Haftpflichtversicherung für Omnibusse abgesichert sein. Für welchen Anbieter Sie sich entscheiden, ist Ihnen selbst überlassen. Worauf Sie beim Wechsel achten sollten, erfahren Sie hier.
Wann kann ich meine Omnibus-Versicherung kündigen?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, um Ihre Omnibus-Versicherung zu kündigen und zu einem neuen Versicherer zu wechseln.
Bei einer ordentlichen Kündigung können Sie zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Im Herbst jedes Jahres steht die große Wechselsaison für Omnibusversicherungen an, denn die meisten Versicherungen laufen bis zum, 31.12 des Jahres. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Daher müssten Sie Ihre Kündigung bis spätestens zum 30. November einreichen. Verpassen Sie diese Kündigungsfrist, so verlängert sich Ihre Omnibus-Versicherung automatisch.
In einigen Fällen können Sie auch von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und Ihre Omnibus-Versicherung in der Vertragszeit kündigen. Das sind beispielsweise: Beitragserhöhungen, nach einem Schadensfall oder wenn Sie Ihren Bus verkaufen.
Wann ist es sinnvoll, mit seinem Omnibus die Versicherung zu wechseln?
Auf dem Markt für Omnibus-Versicherungen gibt es einige verschiedene Anbieter. Achten Sie dabei stets auf einen guten und günstigen Versicherungsschutz mit hervorragenden Leistungen, die Sie im Fall der Fälle ausreichend absichert und Ihren Schaden schnellstmöglich reguliert. Schließlich muss Ihr Omnibus schnellstmöglich wieder Einsatzbereit auf der Straße sein.
So wechseln Sie Ihre Omnibus-Versicherung.
Schritt für Schritt die Omnibusversicherung wechseln und Kosten sparen – unsere Checkliste.
Informieren Sie sich bei uns über die Versicherungsbausteine Ihrer Wahl. Wir stehen Ihnen dafür gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!
Sie erhalten von uns das Angebot per E-Mail oder Telefon.
Kündigen Sie rechtzeitig Ihre bisherige Omnibus-Versicherung.
Nach der Vertragsannahme erhalten Sie von uns den neuen Versicherungsschein für Ihren Omnibus. Gleichzeitig informieren wir Ihre Zulassungsstelle, dass wir in Zukunft Ihr neuer Omnibus-Versicherer sind.
Die Württembergische Versicherung für Omnibusse.
Der Versicherungsschutz Ihres Omnibusses sollte passend auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sein und alle Leistungen enthalten, die Ihnen wichtig sind.
Häufig gestellte Fragen
Wie? Wann? Warum? Fragen rund um den Wechsel der Omnibus-Versicherung gibt es einige. Wir geben Ihnen hier die Antworten auf die häufigsten Fragen. Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich zur Verfügung. Vereinbaren Sie gerne mit uns einen Termin.
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Die meisten Versicherungsverträge laufen bis zum 31.12. eines Jahres. Aufgrund einer einmonatigen Kündigungsfrist sollten Sie bei solchen Verträgen Ihre Bus Versicherung bis spätestens 30.11. kündigen. Falls ein Sonderkündigungsrecht besteht, besteht auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung.
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Bei einem Versicherungswechsel zu uns, informieren wir automatisch Ihre Zulassungsstelle und zeigen an, dass wir Ihr neuer Omnibus-Versicherer sind.
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Bitte beachten Sie bei Ihrer Kündigung die folgenden Punkte:
Kündigen Sie schriftlich, zum Beispiel per Brief, E-Mail oder Fax.
Vergessen Sie nicht, Ihre Kündigung zu unterschreiben.
Ihre Kündigung sollte die folgenden Informationen enthalten: Ihren Namen und Ihre Adresse, das Datum, die Versicherungsscheinnummer, das Fahrzeugkennzeichen, das gewünschte Kündigungsdatum und eventuell den Grund der Kündigung (besonders wichtig bei außerordentlichen Kündigungen).
Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung von Ihrem Versicherungsanbieter.
Bei Fragen sind wir gerne unter der Nummer 03371 610041 für Sie da.