Taxifahrgast öffnet unvorsichtig die Tür - Wer haftet?
Die Situation ist vielen Taxifahrern bekannt: Ein Fahrgast steigt aus dem Taxi aus, öffnet ohne sich umzusehen die Tür, und es kommt zu einem Unfall.
Wer haftet wenn der Fahrgast die Tür vom Taxi öffnet?
Die Autotür vom Taxi unvorsichtig geöffnet – Wer haftet als Erstes?
Haben Sie sich auch schonmal gefragt, wer eigentlich haftet, wenn der Fahrgast die Tür vom Taxi öffnet und es dabei zu einem Unfall kommt? Ganz einfach: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Taxis ist in erster Linie erstattungspflichtig. Dies ergibt sich aus dem Betriebsrisiko, das jedes Taxi mit sich bringt. Außerdem ist in den meisten Fällen das Taxi der erste Kontaktpunkt, dass den Anspruchsteller berührt und nicht Ihr Fahrgast.
Nachdem die Schadensersatzansprüche geprüft und von der Taxi-Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert wurden, können Sie die Ansprüche zivilrechtlich geltend machen, denn…
Taxi-Fahrgast haftet in vollem Umfang - als Zweites!
Dass der Taxifahrgast in vollem Umfang auch bei unvorsichtiger Türöffnung haftet, hat das Oberlandesgericht in Köln im Jahr 2020 entschieden. Damit bestärkt es Versicherer und Taxiunternehmen, den Fahrgast in Regress nehmen zu können. Daher ist es für Taxifahrer entscheidend, die vollständigen Personalien des Fahrgasts zu erfragen. Sollte der Fahrgast seinen Namen und seine Anschrift nicht preisgeben wollen oder außerhalb Deutschlands wohnen, ist es ratsam, unverzüglich die Polizei zu informieren. Im Idealfall springt die private Haftpflichtversicherung des Fahrgastes ein, wenn er denn eine hat.
Keine private Haftpflichtversicherung - und nun?
Wenn der Fahrgast keine private Haftpflichtversicherung hat oder die private Haftpflichtversicherung die Kosten nicht übernimmt, muss der Fahrgast für die Kosten privat aufkommen. Wenn dieser allerdings nicht zahlt oder nicht Wohnhaft in Deutschland ist, ist es für den Taxiunternehmer schwierig, seine Forderung gegenüber dem Fahrgast geltend zu machen. Dadurch, dass die Taxiversicherung wahrscheinlich die Haftpflichtansprüche ausbezahlt hat und Sie einen Kaskoschaden geltend gemacht haben, fallen nun auch Ihre SF-Klassen, was zu höheren Versicherungsbeiträgen in den nächsten Jahren führen kann.
Für so einen Fall sollte jeder Taxiunternehmer eine Rechtsschutzversicherung für Taxis haben. Mithilfe eines Anwalts können Sie die Schadensersatzansprüche an den Fahrgast geltend machen.
Taxifahrer trifft keine Schuld
Das Oberlandesgericht Köln hat auch die Taxifahrer dahingehend gestärkt, dass der Taxifahrer nicht den Fahrgast darauf hinweisen muss, die Tür vorsichtig zu öffnen. Indem Urteil bekräftigte die Vorsitzende Richterin, das es sich bei dem Fahrgast um einen Erwachsenen handelt, welcher selbst die Gefahr einer unvorsichtigen Türöffnung beim Aussteigen aus dem Taxi erkennen muss.
Wie können Taxiunternehmen solche Situationen vermeiden?
Um nie in eine solche Situation zu kommen, können Sie als Taxifahrer immer die Kindersicherung in den hinteren Türen aktivieren. Das ist auch eine gute Möglichkeit, dem Fahrgast die Wertschätzung durch das Öffnen der Tür zu signalisieren und es ermöglicht Ihnen auch, einen Blick auf die Rückbank zu werfen, um sicherzustellen, dass nichts vergessen wurde. Alternativ können Sie auch einen Aufkleber mit einem entsprechenden Piktogramm an den hinteren Fensterscheiben anbringen, um Ihre Fahrgäste auf die Folgen einer unvorsichtigen Türöffnung im Taxi hinzuweisen.
Sie sind Taxiunternehmer und auf der Suche nach einer leistungsstarken und gleichzeitig günstigen Taxiversicherung? Wir haben genau das richtige für Sie - unsere Taxiversicherung der Württembergische Versicherung. Informieren Sie sich und holen Sie sich Ihr unverbindliches Angebot.