D&O-Versicherung für Geschäftsführer im Taxi- und Mietwagengewerbe: Privatvermögen absichern

 

D&O-Versicherung für Taxiunternehmen: Schutz für Geschäftsführer und Führungskräfte

 
Geschäftsführer eines Taxiunternehmen mit einer D&O Versicherung

Geschäftsführer mit D&O Versicherung

Die D&O-Versicherung – kurz für „Directors & Officers Liability Insurance“ – ist eine Haftpflichtversicherung für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Personen. Sie greift dann, wenn Ihnen berufliche Pflichtverletzungen vorgeworfen werden – und das kann teuer werden.

Im Unterschied zur klassischen Vermögensschadenhaftpflicht für z. B. Steuerberater schützt die D&O gezielt Führungskräfte von Unternehmen, wie z. B. Taxiunternehmer, vor finanziellen Schäden durch unternehmerische Fehlentscheidungen.


Typische Risiken für Geschäftsführer in der Personenbeförderung

  • Verpasste Fristen bei Verträgen oder Behörden

  • Unvollständige Buchhaltung oder Steuerfehler

  • Organisationsversäumnisse bei Wartung und Kontrolle von Fahrzeugen

  • Haftung für Fahrerverstöße (z. B. Schwarzarbeit, Fahrzeiten)

  • Zahlungen trotz drohender Insolvenz

Gerade in der schnelllebigen Praxis eines Taxiunternehmens kann eine einzige Entscheidung schnell zur persönlichen Haftung führen. Und genau dann schützt eine D&O-Versicherung vor dem finanziellen Fiasko.


Praxisbeispiel: Wenn es ohne D&O teuer wird

Geschäftsführer privat abgesichert sein

Als Geschäftsführer mit der D&O privat abgesichert.

Ein Geschäftsführer eines Taxiunternehmens versäumt es, rechtzeitig den TÜV für die Flotte zu erneuern. In der Folge verursacht ein Fahrer mit einem mangelhaft gewarteten Fahrzeug einen Unfall. Die Versicherung zahlt zwar für den Schaden – wirft dem Geschäftsführer Mithaftung vor.

Die Gesellschafter machen ihn persönlich haftbar. Ohne D&O-Versicherung müsste er mit seinem privaten Vermögen haften – in diesem Fall über 95.000 €.


Was leistet die D&O-Versicherung konkret?

  • Prüfung, ob eine Schadenersatzpflicht besteht

  • Abwehr unbegründeter Ansprüche

  • Übernahme von Rechtsanwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten

  • Zahlung bei begründeten Ansprüchen (z. B. Schadenersatzforderungen)

  • Gehaltsfortzahlung bei Aufrechnung (z. B. durch Gesellschafter)

So bleiben Sie als Geschäftsführer finanziell geschützt, auch wenn Fehler passieren oder Vorwürfe unbegründet sind.


Für wen ist die D&O-Versicherung sinnvoll?

Die D&O-Versicherung eignet sich für alle, die im gewerblichen Personenbeförderungsbereich <strong>verantwortlich und haftbar sind:

  • Geschäftsführer von Taxi- und Mietwagenunternehmen (GmbH, UG etc.)

  • Verantwortliche in Shuttle- oder Fahrdienstbetrieben

  • Leitende Angestellte mit Entscheidungskompetenz

Wir empfehlen die Absicherung besonders, wenn Sie Verträge zeichnen, Personalverantwortung tragen oder als Geschäftsführer haftbar sind – selbst bei kleinen Betrieben.


Fazit: Ihre Absicherung als Geschäftsführer zählt

In einer Branche mit viel Verantwortung und wenig Fehlerspielraum ist die D&O-Versicherung ein unverzichtbarer Schutz für Geschäftsführer. Sie bewahrt Sie davor, mit Ihrem Privatvermögen für Entscheidungen belangt zu werden – und sorgt für die nötige Gelassenheit im Tagesgeschäft.

Als Experte für die Absicherung von Personenbeförderungsunternehmen beraten wir Sie gerne persönlich.

 

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