Taxiunternehmen gründen - so gehen Sie vor!

Sie konnten bereits als Taxifahrer Erfahrung sammeln und möchten nun Ihr eigenes Taxiunternehmen gründen? Manchmal ist es an der Zeit, die Zügel selbst in die Hand zu nehmen und sich in die Selbstständigkeit zu wagen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie vorgehen können, um sich als Taxiunternehmer selbständig zu machen.

 

Gründung eines Taxiuntnehmens - die Vorraussetzungen

 

Die Personenbeförderung mit Taxen gehört zu den erlaubnispflichtigen Berufen in Deutschland. Das bedeutet, dass jeder, der ein Taxiunternehmen gründen möchte, eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde benötigt. Die Genehmigung wird umgangssprachlich auch Taxilizenz , Taxikonzession oder P-Schein genannt. Damit Sie die Genehmigung bekommen müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

 
  • Gewerbeanmeldung

  • Nachweis über vorhandenes Eigenkapital von mindestens 2.250 Euro für das erste Taxi, 1.250 Euro für jedes weitere Taxi

  • Polizeiliches Führungszeugnis

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der Krankenkasse

  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister

  • Fachkundebescheinigung für den gewerblichen Personenverkehr (IHK)

 

Taxiunternehmen gründen - mit oder ohne Prüfung?

Taxiunternehmen gründen mit Prüfung durch die IHK:

Sie können Ihre fachliche Eignung auch ohne Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer nachweisen, sofern Sie über eine der folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Tätigkeit von mindestens drei Jahren als Fuhrparkleiter in einem Taxiunternehmen

  • Abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann/-frau im Eisenbahn-/Straßenverkehr mit Fokus auf Personenverkehr

  • Abgeschlossene Weiterbildung zum/zur Verkehrsfachwirt/-in

  • Diplom-Betriebswirt/-in im Bereich Wirtschaft

  • BA in Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, inklusive Vertiefungsfach Personenverkehr

  • Diplom-Verkehrswirtschaftler/-in

    Die zuständige IHK kann Sie zu einem Beurteilungsgespräch einladen, um Ihre Sachkunde zu prüfen. Informieren Sie sich im Voraus bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer, welche Nachweise genau benötigt werden und welche Gebühren anfallen.

Taxiunternehmen gründen mit Prüfung durch die IHK:

Sofern Sie nicht über die oben genannten Voraussetzungen verfügen, ist es erforderlich, eine Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) abzulegen. Die Eignungsprüfung besteht üblicherweise aus drei Teilen: zwei schriftlichen Prüfungen von jeweils 60 Minuten und einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten. Die Prüfungsgebühr beträgt in etwa 150 Euro.

 

Brauche ich einen Taxischein, um ein Taxiunternehmen zu gründen?

Es besteht die Möglichkeit, ein Taxiunternehmen zu gründen, ohne selbst im Besitz eines Taxischeins zu sein. In diesem Fall sind Sie auf kaufmännische Tätigkeiten beschränkt und dürfen nicht selbst als Taxifahrer aktiv sein.

 

Welche Rechtsform passt zu meinem Taxiunternehmen?

Wenn Sie ein Taxiunternehmen gründen möchten, müssen Sie zunächst eine geeignete Rechtsform wählen, die zu Ihren Bedürfnissen und Ihrem Geschäftsplan passt. Es gibt verschiedene Unternehmensformen, die für Taxifirmen geeignet sind, wie zum Beispiel die UG (haftungsbeschränkt), GmbH, Einzelunternehmen oder eine Gründung als GbR. Es ist wichtig zu beachten, dass die Steuerregelungen für jede Rechtsform unterschiedlich sind.

 

Bei welchen Verbänden müssen Sie Ihr Taxiunternehmen noch anmelden?

Gewerbeanmeldung ist nicht gleich Gewerbeanmeldung. Als zukünftiger selbstständiger Taxiunternehmer müssen Sie Ihr Taxiunternehmen nicht nur bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt anmelden, sondern auch bei Verbänden und Genossenschaften. Dazu zählen insbesondere die für Sie zuständige IHK und die Berufsgenossenschaft. Diese kommen aber in der Regel nach der Gewerbeanmeldung auf Sie zu, genauso wie das zuständige Finanzamt.

 

Bundesverbände für die Taxibranche

Die Taxi- und Mietwagenbranche ist von zahlreichen regionalen Verbänden und Vereinen geprägt, die sich in bundesweiten Dachverbänden wie dem Deutschen Taxi- und Mietwagenverband e. V. oder dem Taxiverband Deutschland zusammenschließen. Durch eine Mitgliedschaft in einem solchen Verband können Sie von verschiedenen Vorteilen profitieren, wie beispielsweise der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit.

 

Unterschiede zwischen Taxi-Vermittlungen und Taxi-Zentralen?

Im Allgemeinen gibt es zwei Arten von Taxi-Zentralen: Dienstleister, die lediglich Aufträge an Taxiunternehmen vergeben, ohne selbst über einen Fuhrpark zu verfügen, sowie Zusammenschlüsse mehrerer Taxiunternehmen. Diese Zusammenschlüsse können sich als eingetragene Vereine oder Genossenschaften organisieren.

Ein Anschluss an eine Taxi-Zentrale bietet den Vorteil, dass Sie sich nicht um die Annahme und Verteilung von Aufträgen kümmern müssen. Darüber hinaus werden über Vermittlungen auch oft spezielle und lukrative Aufträge vergeben, wie zum Beispiel Shuttle-Dienste zu Flughäfen, Krankentransporte oder Transportfahrten. Allerdings fallen für die Mitgliedschaft in einer Vermittlungsorganisation Gebühren an, die Sie bei Ihrer Kalkulation berücksichtigen sollten.

Eine mögliche Alternative zur klassischen Taxi-Zentrale sind Taxi-Apps, die zunehmend an Bedeutung gewinnen. Diese Apps wie Taxi Deutschland, myTaxi, Easy Taxi und taxi.eu bieten eine bundesweite Vermittlung von Taxis an. Allerdings ist für die Nutzung dieser Apps eine Kooperation mit Kosten verbunden.

 

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